Ozontherapie findet seit vielen Jahren wissenschaftliche Erforschung und therapeutische Anwendung. Die Wirkungsweise ist gut belegt.
Ozontherapie ist bei korrekter Anwendung gut verträglich, nicht toxisch und völlig ungefährlich.
Prof. Bocci schrieb 2006 in Arch of Medi Res, S. 443: (Link)
" The dogma about ozone toxicity is futile because, after millions of treatments, we have never observed any acute or chronic toxicity.
Most of the patients report a feeling of wellness"
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Was bezahlt die Krankenkasse?
Die Leistung „Ozontherapie“ ist im Pflicht-Leistungskatalog der Obligatorischen Krankenkassen-Pflegeversicherung nach schweizerischem Kranken Versicherungs Gesetz n i c h t enthalten.
Aerztliche Beratung, Betreuung und Krankheitsbegleitung mit den erforderlichen Verlaufskontrollen bei Krankheiten sind jedoch kassenpflichtige Leistungen und können über diese abgerechnet werden.
Komplementärmedizin in der Obligatorischen Grundversicherung der Schweiz (OKP):
Sofern von einem Arzt/einer Ärztin mit entsprechendem FMH-Fähigkeitsausweis erbracht oder verschrieben, werden seit Januar 2012 für vorerst 6 Jahre die ärztlichen Leistungen folgender Komplementärmedizinischer Methoden (inklusive Heilmittel gem. Spezialitätenliste SL) durch die Grundversicherung (OKP) folgende vier Methoden als Pflichtleistungen erstattet : Chinesische Medizin TCM, Klassische Homoöpathie, Phytotherapie (Pflanzenheilkunde) und Anthroposophische Medizin.
Die Leistungspflicht des Versicherers ist an die Methode und an die ausgewiesene Qualifikation der behandelnden Therapeut/innen gebunden.
Zusatzversicherung Komplementärmedizin:
Die Ozontherapie fällt unter „andere, oben nicht erwähnte und somit durch die obligatorische Grundversicherung nicht abgedeckte Komplementärmedizinische Behandlungen“.
Solche ärztlich indizierte Behandlungen können ebenso wie Behandlungen durch nicht-ärztliche Therapeuten und Therapeutinnen von einer „Komplementärmedizinischen Zusatzversicherung“ rückerstattet werden. Es besteht hierzu allerdings keine einheitliche Praxis.
Prämien und Leistungsumfang dieser Zusatzversicherungen sind sehr unterschiedlich ausgestaltet. Einige Versicherungen publizieren auf ihren Websites diejenigen komplementären Methoden, an die sie einen Kostenbeitrag leisten.
Voraussetzung für eine Leistungsübernahme sind in der Regel „Indikationsstellung und Anwendung durch Aerztinnen und Aerzte“ oder durch im EMR (Erfahrungs-Medizinisches Register) aufgeführte anerkannte Therapeuten wie Heilpraktiker.
Am besten erkundigen Sie sich vor Inanspruchnahme einer komplementärmedizinischen Therapie bei Ihrer Zusatzversicherung, ob aufgrund Ihrer aktuellen Versicherungspolice eine entsprechende Kostenübernahme erwartet werden kann.
Zur Sicherheit verweisen Sie auf die Informationen in dieser umfangreichen Homepage und lassen sich die Leistungszusage noch vor Therapiebeginn durch Ihre Versicherung schriftlich bestätigen.
Ozontherapie wird häufig ergänzend zu diversen schulmedizinisch anerkannten Behandlungen und in Kombination mit Eigenblut-Therapie angewandt.
Eine zeitgemässe Zusatzversicherung für Komplementärmedizin sollte u.E. auch die Ozontherapie in ihrem Leistungskatalog anerkennen. Häufig besteht jedoch absolute Unkenntnis dieser Therapiemethode. In solchen Fällen können Sie die Entscheidungsträger Ihrer Versicherung auf diese Homepage verweisen.
Wechseln Sie allenfalls zu einer Komplementärmed. Versicherung welche bereit ist, die für Sie wichtigen Therapiemethoden zu anerkennen. Die in unserem Aerzte-Verzeichnis aufgelisteten Fachpersonen können Sie auch in dieser Hinsicht weiter beraten.